In Bayern gibt es eine neue Bereitschaftsdienstordnung. Nun müssen auch Pathologen, Labormediziner, Radiologen und Psychologen abends und am Wochenende Bereitschaftsdienst leisten. „Na und, sind doch alles Ärzte!“, sagen Sie?! Das stimmt, doch viele haben seit Ihrem Studienabschluss vor mehreren Jahrzehnten keinen Patienten mit akuten somatischen Erkrankungen behandelt.
Daher waren diese Fachärzte bisher auch vom allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst befreit.
Aber die Not macht erfinderisch und so hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) entschieden, dass diese Ärzte das doch auch können müssen. Sie können sogar eine Fortbildung machen, um einen Husten von einer Lungenentzündung unterscheiden zu lernen.
Mehr zu diesem Thema, die Positionen der Krankenkassen (Verband der Ersatzkassen vdek), der KVB und einer betroffenen Psychotherapeutin können Sie hier lesen – ebenso wie die hitzige Diskussion (http://news.doccheck.com/de/26426/bereitschaftsdienst-arzte-mit-grenzen/?author=58&context=author_detail).